Aktualisierungsbedarf der steuerrechtlichen Anforderungen
Unternehmen, die gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, müssen diese Pflichten auch für die Besteuerung erfüllen. Das bedeutet, dass bei der Buchführung neben dem Handelsrecht auch Vorgaben des Steuerrechts zu beachten sind. Die steuerrechtlichen Vorgaben ergeben sich vor allem aus den §§ 146, 147 der Abgabenordnung (AO). Die Finanzverwaltung hat ihre Interpretation der gesetzlichen Grundlagen im BMF-Schreiben für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ vom 14. November 2014 niedergelegt. Darin finden sich neben Aussagen zum elektronischen Buchführungssystem und zu Buchungsgrundsätzen auch Vorgaben zur Archivierung von Buchführungsunterlagen und zu den Prüfmöglichkeiten (Varianten des elektronischen Datenzugriffs), die der Finanzverwaltung in Außenprüfungen zu eröffnen sind.
Zwar sind die Aussagen der Finanzverwaltung für die Steuerpflichtigen nicht unmittelbar verbindlich, da sie sich lediglich an nachgeordnete Verwaltungsbehörden, insbesondere an die Prüfer der Finanzverwaltung vor Ort richten. Jedoch ergibt sich eine starke faktische Drittwirkung für die Steuerpflichtigen dadurch, dass die Finanzverwaltung in Außenprüfungen die Anforderungen der GoBD zugrunde legt.
Angesichts der schnellen Entwicklung bei den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der relativ hohen Belastung inbesonderer kleinerer Unternehmen durch die Vorgaben im BMF-Schreiben zu GoBD (z.B. bei der Erhaltung von Prüfmöglichkeiten bei Systemwechsel) stellt sich die Frage nach einem Aktualisierungsbedarf der Anforderungen im BMF-Schreiben und in den hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Im beigefügten Positionspapier hat Bitkom einige Überlegungen zu möglichen Aktualisierungen des steuerrechtlichen Rahmens für die Buchführung und die digitale Außenprüfung niedergelegt.