Intelligente Messsysteme dienen vor allem der Umsetzung sogenannter variabler Tarife. Durch variable Tarife sollen Endverbraucher von den Preisunterschieden im Stromgroßhandel profitieren können und erstmals Transparenz über den Stromverbrauch hergestellt werden. Im Stromgroßhandel variieren die Einkaufspreise für Strom über den Tag und zwischen Werktagen und dem Wochenende deutlich. Hinzu kommt, dass ein hohes Angebot an Erneuerbaren den Strompreis in bestimmten Stunden deutlich nach unten drückt. An vielen Sonntagen des Sommers 2013 kostete der Strom im Einkauf nur noch 1 Cent pro kWh. Zu manchen Stunden wurden die Abnehmer von Strom für ihren Verbrauch sogar bezahlt. Dem Verbraucher mit Grundversorgertarif werden aber zu jeder Tageszeit etwa 8 Cent pro kWh berechnet (s. Studie Energy Brainpool „Zusammenhang von Strombörsenpreisen und Endkundenpreisen“, S. 14 ). Durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren werden solche Preisunterschiede noch zunehmen. Zukünftig können durch nach Tageszeit oder Wochentag unterschiedliche Tarife solche Vorteile an die Stromverbraucher weitergegeben werden. Bedingung hierfür ist, dass der Stromverbrauch deutlich häufiger erfasst und einer Tarifstufe zugeordnet wird. Alte mechanische Zähler können dies nicht leisten. Ein Intelligenter Zähler oder ein Intelligentes Messsystem müssen aber nicht zu diesem Zweck genutzt werden. Nach dem Gesetz besteht immer auch der Anspruch auf einen datensparsamen Tarif, (§40 Abs. 5 EnWG). In diesem Fall wird lediglich der Jahresverbrauch erfasst und übermittelt.