Der Einsatz ziviler Drohnen zum Transport von eiligen Gütern wie Medikamenten (66 Prozent), zur Vermessung von Grundstücken (64 Prozent) und zur Überwachung von Staatsgrenzen (62 Prozent) können sich die meisten ebenfalls vorstellen. Von mehr Skepsis ist das Meinungsbild bei Paketdrohnen geprägt. Nur 30 Prozent können sich die Zustellung von Paketen durch Drohnen vorstellen. Auch Drohnen-Modellflug und den Einsatz zur Freizeitgestaltung finden nur 24 Prozent gut. Lediglich 8 Prozent lehnen den Einsatz von zivilen Drohnen generell ab.
Angst vor Flugunfällen und Abstürzen
Die größten Sorgen beim Einsatz ziviler Drohnen sind Sach- oder Personenschäden durch Kollisionen oder Abstürze. 89 Prozent haben Angst vor solchen Unfällen. Weitere 83 Prozent haben Angst vor dem kriminellen Einsatz von Drohnen, etwa zum Schmuggeln oder Spionieren. 81 Prozent sehen ihre Privatsphäre gefährdet, weitere 74 Prozent den zivilen Luftverkehr. Sechs von zehn Befragten (60 Prozent) machen sich Gedanken um Lärmbelästigung.
Mehrheit befürwortet „Drohnen-Führerschein“
Gefragt nach den Regelungen, die für den Einsatz von zivilen Drohnen notwendig sind, sprechen sich 85 Prozent für eine Kennzeichnung beziehungsweise Registrierung von Nutzer und Drohne ähnlich wie beim Auto aus. 84 Prozent plädieren für einen Kenntnisnachweis, eine Art Drohnen-Führerschein. Drei Viertel (77 Prozent) wünschen sich eine Versicherungspflicht für Drohnenpiloten. Ein generelles Flugverbot über besiedelten Gebieten halten 43 Prozent für sinnvoll. 4 Prozent finden dagegen den Einsatz ziviler Drohnen bereits heute ausreichend reguliert.
Laut Bundesverkehrsministerium gibt es derzeit circa 500.000 private Drohnen. Mitte Januar hat das Bundeskabinett strengere Vorschriften für die unbemannten Flugobjekte beschlossen. Vor wenigen Tagen stimmte der Bundesrat zu. Die Verordnung beinhaltet unter anderem die Kennzeichnungspflicht mit einer Plakette mit Namen und Adresse für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm sowie den „Führerschein“ für größere Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen soll kein Führerschein verlangt werden. Über Industrieanlagen, Menschenansammlungen und über Autobahnen sowie an Flughäfen gilt für Drohnen ein Flugverbot. „Bitkom begrüßt die Verordnung. Drohnen bieten viele Chancen, wenn sie vernünftig eingesetzt werden. Sie können aber auch Gefahren bergen. Es muss daher klar und verbindlich sein, was mit einer Drohne alles gemacht werden darf und was nicht“, so Rohleder. „Rechtssicherheit ist nicht zuletzt auch für neue Geschäftsmodelle wichtig. Sie dürfen durch die neuen Regeln nicht von vornherein behindert werden.“
Wer selbst eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Nutzung erlaubt ist. Die neue Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums: Drohnenverordnung
Drohnen auf der CeBIT
Bitkom ist Partner der CeBIT 2017 (Montag, 20., bis Freitag, 24. März) beim Thema Drohnen. Der Drone Park auf dem Freigelände vor der Halle 2 wird Besuchern mehrere verschiedene Szenarien zeigen, in denen digital gesteuerte Drohnen inzwischen sinnvoll eingesetzt werden. Neben dem Drone Park wird es in der nahe gelegenen Halle 17 auch den Ausstellungsbereich Unmanned Systems & Solutions geben. Dort präsentieren mehr als 30 Aussteller Drohnentechnologie. Zudem wird es in der Halle auch Drohnen-Rennen geben. Eine international besetzte Konferenz beschäftigt sich mit technischen und rechtlichen Fragestellungen.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1005 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt.