Die Bundesregierung will die Gestaltung der Digitalisierung im Gesundheitssystem durch Änderungen der heutigen Strukturen für die Entscheidungsprozesse beschleunigen. Die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum TSVG enthalten unter anderem Regelungen zur gematik und zu Zuständigkeiten beim Thema Interoperabilität. Aus Sicht der beteiligten Industrieverbände bergen die Veränderungen bei der gematik Chancen, die allerdings nicht allein durch diesen gesetzgeberischen Schritt vollumfänglich realisiert werden. Die Ermächtigung der KBV als grundlegende Entscheiderin bezüglich der semantischen und syntaktischen Interoperabilität hingegen, darf aus Sicht der Industrie lediglich ein Zwischenschritt sein.