Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat am 20.01.2015 in einer Mitteilung an die Verbände angekündigt, bei zukünftigen Vergaben eine unbeschränkte Haftung einführen zu wollen. Bitkom lehnt den Vorstoß der Bundeswehr über neue Haftungsregelungen und die damit einhergehende unbeschränkte Haftung ab. Im Bereich der IT-Wirtschaft gibt es mit den EVB-IT langjährig erprobte und zwingend anzuwendende vertragliche Regelungen, die eine Haftungsbegrenzung grundsätzlich auf den Auftragswert vorsehen.
Der Mitteilung zufolge wird davon ausgegangen, dass jegliche Haftungsrisiken von den beauftragten Unternehmen zu übernehmen seien. Es muss jedoch differenziert werden, aus welchem Verantwortungsbereich das jeweilige Haftungs- bzw. Projektrisiko stammt. Hinzu kommt, dass sich unbeschränkte Haftungsrisiken nicht versichern lassen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen geraten dadurch in eine schwerwiegende Haftungslücke, unterstehen aber dem gleichen Risiko wie große Unternehmen. Darüber hinaus unterfallen IT-Unternehmen aufgrund der Abrechnung auf Basis von Marktpreisen in der Regel nicht den besonderen Bedingungen für Selbstkostenpreise.