Am 11. März 2015 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) beschlossen.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Bitkom: Start der Bildintegration im Text für den Bereich Pressemitteilungen ist in großem Maß von der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und deren Umsetzung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betroffen. Gemeinsam mit dem ZVEI arbeitet Bitkom deshalb bereits seit vielen Jahren in einem gemeinsamen Vorstandskreis und in einer gemeinsamen Task-Force zusammen.
Kernanliegen der Hersteller sind:
Die Stellungnahme der Verbände zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zum Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom März 2015 steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Die Stellungnahme wurde am 30. April ergänzt um den Punkt Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1) Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt“ (s. S. 13 ff). Bitkom und ZVEI sehen im Gesetzesvorschlag eine Gefährdung weltweiter Reparaturprozesse. Die anderen Textteile blieben unverändert.