Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 19. Februar 2013 den Referentenentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken zur Konsultation gestellt.
Bitkom teilt das politische Ziel des BMJ, der Grundlage für unseriöse Geschäftspraktiken den Boden zu entziehen. Insbesondere unterstützen wir das Vorhaben, Missbräuche von wettbewerblichen aber auch urheberrechtlichen Abmahnungen zu beseitigen. Die Abmahnung ist ein wettbewerbsrechtlich legitimes Mittel zur Vorbeugung kostenintensiverer gerichtlicher Streitigkeiten und darf als solches weder „entwertet“ noch „abgestumpft“ werden. Die dabei entstehenden Rechtsverfolgungskosten, die vom Verletzer zu tragen sind, sollten dem im Einzelfall nötigen Aufwand und möglichen Schaden entsprechen und damit nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Dieses Instrument wird dann missbraucht, wenn Unternehmen und deren Anwälte aus der Abmahnung ein Geschäftsmodell entwickeln, ohne dass sie ein wirkliches Interesse an der Verfolgung des behaupteten Rechtsverstoßes haben. Gleichwohl muss es weiterhin möglich sein, mithilfe von Abmahnungen Anbieter zu einem regelkonformen Verhalten im Markt zu bewegen – unabhängig von deren jeweiliger Größe. Vor diesem Hintergrund ist es zumindest erforderlich, dass die Bundesregierung stärker im Gesetzesentwurf herausarbeitet, welches die aus ihrer Sicht zu schützende Anbietergruppe ist, die im Zentrum dieser Regelung steht.